Vereine können in Jubiläumsjahren eine geldwerte Unterstützung durch die Gemeinde beantragen. Das Gesuch muss bis am 31. März des Jubiläumsjahres eingereicht werden.
Eine Unterstützung durch die Gemeinde muss von den Vereinen schriftlich via Webformular beantragt werden. Der Betrag für die Vereinsunterstützung wird nur in Jahren ausbezahlt, in denen der Verein ein Jubiläum hat. Das Gesuch muss bis zum 31. März des Jubiläumsjahres eingereicht werden. Verspätete Beitragsgesuche werden nicht mehr berücksichtigt. Es werden keine rückwirkenden Zahlungen getätigt. Die Vergabekriterien sind in der Richtlinie Vereinsbeiträge ab 01.01.2021 zu finden.