Formular zur Anmeldung temporärer Reklamen.
Plakatgrösse
Temporäre Reklamen haben eine Grösse von maximal 1.2 m2. - Grössere Reklamen benötigen eine Baubewilligung.
Gemeindeeigene Tafeln sind immer in der Grösse F4, Hochformat. - An den Standorten GS 33 u 810 sind nur Plakate in Gemeindeeigenen Tafeln möglich.
Abstimmungs- und Wahlplakate sind maximal 3.5 m2 gross.
Gebühren
Gestützt auf § 13 Reklameverordnung des Kantons Luzern beträgt die Gebühr Fr. 50.-. Ausgenommen sind Reklamen von Veranstaltungen ideeller Vereinigungen, sofern darauf nicht gleichzeitig kommerziell geworben wird. Ebenso ausgenommen sind Reklamen von Ebikoner Vereinen für nicht kommerzielle Veranstaltungen.