Temporäre Reklamen auf öffentlichem Grund

Ressort Planung & Bau
  1. Formular
  2. Kontrolle
  3. Bestätigung

Formular zur Anmeldung temporärer Reklamen.

Plakatgrösse

Temporäre Reklamen haben eine Grösse von maximal 1.2 m2. - Grössere Reklamen benötigen eine Baubewilligung.

Gemeindeeigene Tafeln sind immer in der Grösse F4, Hochformat. - An den Standorten GS 33 u 810 sind nur Plakate in Gemeindeeigenen Tafeln möglich.

Abstimmungs- und Wahlplakate sind maximal 3.5 m2 gross.

Gebühren

Gestützt auf § 13 Reklameverordnung des Kantons Luzern beträgt die Gebühr Fr. 50.-. Ausgenommen sind Reklamen von Veranstaltungen ideeller Vereinigungen, sofern darauf nicht gleichzeitig kommerziell geworben wird. Ebenso ausgenommen sind Reklamen von Ebikoner Vereinen für nicht kommerzielle Veranstaltungen.

Grundlagen

Reklamekonzept der Gemeinde Ebikon

Reklamekonzept Plan

Merkblatt temporäre Reklame Zone T - Standort

Reklamestandort GS 2378
Wird die Reklame auf dem Grundstück Nr. 2378 (Verzweigung Buchrain) innerhalb der Reklamezone T gemäss Reklamekonzept aufgestellt?
Eigene Tafel *
Bitte wählen Sie zutreffende Option für Grundstück Nr. 2378 *
Reklamestandort GS 33
Wird die Reklame auf dem Grundstück Nr. 33 (Gemeindehausplatz) innerhalb der Reklamezone T gemäss Reklamekonzept aufgestellt?
Bitte wählen Sie zutreffende Option für Grundstück Nr. 33 *
Reklamestandort GS 810
Wird die Reklame auf dem Grundstück Nr. 810 (Schmidhofpark) innerhalb der Reklamezone T gemäss Reklamekonzept aufgestellt?
Bitte wählen Sie zutreffende Option für Grundstück Nr. 810 *
Plakatangaben
Kontaktdaten
Bestätigung
Hiermit bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben