Bau- und Zonenreglement kommt an die Urne

Prognosen zeigen, dass Ebikon wachsen wird. Das erfordert eine gut durchdachte, nachhaltige bauliche Entwicklung. Ein entsprechendes Planungs-Instrument liegt nun zur Abstimmung vor.

11. Mai 2023

Am Sonntag, 18. Juni 2023, stimmen die Äbikerinnen und Äbiker über die Gesamtrevision der Ortsplanung ab. «Mit diesem wichtigen Instrument setzen wir die Weichen für die bauliche Zukunft der Gemeinde», so der zuständige Gemeinderat Hans Peter Bienz, Ressort Planung & Bau. «Die revidierte Ortsplanung ist abgestimmt auf aktuelle Rahmenbedingungen wie das Bevölkerungswachstum und den steigenden Wohnraumbedarf, ohne dabei die nachhaltige Entwicklung zu vernachlässigen.»

Wachstum hält weiter an

Fakt ist: In den vergangenen drei Jahrzehnten ist die Zahl der ständigen Wohnbevölkerung um rund 30 Prozent auf gut 14‘000 Einwohnerinnen und Einwohner angewachsen. Dieses Wachstum dürfte gemäss Luzern Statistik (LUSTAT) weiter anhalten. Damit sich Ebikon auch in Zukunft qualitativ entwickelt, eine optimale Balance zwischen Gesellschaft, Wirtschaft und Naherholung möglich ist und insgesamt die Lebensqualität weiter verbessert werden kann, braucht es die richtigen raumplanerischen Instrumente. Diese Instrumente liegen mit dem gesamtrevidierten Bau- und Zonenreglement (BZR), dem neuen Zonenplan und dem Teilzonenplan Gewässerraum vor. Darin wird festgelegt, wo, was gebaut werden darf oder wo nicht, damit Natur- und Kulturlandschaften erhalten bleiben.

«Zusammengefasst strebt das überarbeitete Bau- und Zonenreglement eine gesunde Verdichtung an», sagt Hans Peter Bienz. Er erklärt: «Künftig ist eine bessere Nutzung der bereits vorhandenen Siedlungsfläche möglich. Statt gegen aussen zu wachsen, sollen schlecht genutzte Bauzonen und -lücken durch Aufstockungen, An- und Neubauten bestmöglich ausgenutzt werden.» Grundlage hierfür bildet das neue Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern (Revision 2014). Dieses verlangt, dass die Ortsplanung auf Gemeindeebene bis Ende 2023 angepasst wird. Erreicht wird die bessere Nutzung der Siedlungsfläche unter anderem dadurch, dass die planungsrechtliche «Geschossigkeit» aufgehoben wird, die bislang die Anzahl der erlaubten Stockwerke vorgeschrieben hat. Neu wird die Grösse eines Gebäudes über die maximale Gesamt- und Fassadenhöhe bestimmt.

Weiter ändert das Mass, mit dem die Nutzungsdichte eines Grundstückes festgelegt wird. Die bisherige Ausnützungsziffer (AZ) wird ersetzt mit der neuen sogenannten Überbauungsziffer (ÜZ), die auf einem Grossteil der Grundstücke in einem Baugebiet mehr Möglichkeiten zulässt.

Basis für nachhaltige Entwicklung

Der Gemeinderat ist von der neuen Ortsplanung überzeugt. Die Inkraftsetzung des revidierten Bau- und Zonenreglements ist eines der Kernziele des Legislaturprogramms. Der Gemeinderat ist sich sicher, dass mit dem revidierten Bau- und Zonenreglement und dem neuen Zonenplan die Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung geschaffen wird. Aus diesen Gründen empfiehlt er, der Vorlage zuzustimmen. Dasselbe gilt für die Planungs-, Umwelt- und Energiekommission sowie für die Controlling-Kommission.


Hinweis Orientierungsversammlung

Die öffentliche Orientierung zu den kommunalen Abstimmungen (BZR/Rechnung 2022) findet am Donnerstag, 1. Juni 2023, in der Aula Wydenhof um 19.30 Uhr statt.