25. August 2021
Die Budgets und Rechnungen von Ebikon der letzten Jahre zeigen ein chronisches Defizit. Eine Ausnahme stellt die Rechnung 2020 dar, welche einen Ertragsüberschuss von 1.1 Millionen Franken ausweist. „Wie die Finanzstrategie zeigt, wird sich der positive Rechnungsabschluss aus dem Jahr 2020 nicht von alleine wiederholen“, sagt Susanne Troesch-Portmann, Gemeinderätin Finanzen. Bevor der Gemeinderat eine Finanzstrategie erarbeiten konnte, galt es zuerst die finanzielle Ausgangssituation der Gemeinde zu analysieren.
Finanzielle Ausgangssituation
Unterdurchschnittliche Entwicklung der Ertragsseite
Die Steuereinnahmen der Gemeinde Ebikon entwickelten sich in den letzten Jahren im Vergleich mit dem Durchschnitt der Luzerner Gemeinden unterdurchschnittlich. „Die Steuererträge von Ebikon sind zwar ebenfalls angestiegen, jedoch weniger stark als im Durchschnitt der Luzerner Gemeinden“, betont Troesch.
Die Anzahl steuerpflichtiger Personen steigt in Ebikon seit dem Jahr 2010 an. Da das Wachstum jedoch in den Einkommensstufen unter einem steuerbaren Einkommen von 80‘000 Franken stattgefunden hat, profitiert die Gemeinde weniger von dieser Zunahme.
Nettobelastung pro Einwohner tiefer als anderswo
Während Ebikon auf der Ertragsseite nicht die Einnahmen verbuchen kann, wie andere Luzerner Gemeinden, demonstriert die Agglomerationsgemeinde auf der Ausgabenseite eine sehr haushälterische und sparsame Ausgabepolitik. Die vergleichsweise tiefen Verwaltungskosten bestätigen dies. „Bei der Analyse der Kostenseite zeigt sich im Vergleich mit anderen Gemeinden, dass die Ebikonerinnen und Ebikoner im Quervergleich eine unterdurchschnittliche Nettobelastung erfahren. So sind die Kosten beispielsweise im bedeutendsten Ausgabenbereich, der Bildung, tiefer als anderswo“, sagt Troesch. Sowohl die Kosten pro Lernender als auch pro Klasse fallen unterdurchschnittlich aus.
Durchschnittlicher Steuerfuss
Der Steuerfuss der Einwohnergemeinde Ebikon lag per Ende 2019 mit 1.9 Einheiten genau im Durchschnitt der Luzerner Gemeinden. Per 1. Januar 2020 wurden die Gemeindesteuerfüsse durch die kantonale Gesetzesvorlage AFR18 um 0.1 Einheiten gesenkt. Damit betrug der Steuersatz der Gemeinde noch 1.8 Einheiten, während sich der kantonale Durchschnitt auf 1.77 Einheiten reduzierte.
Für das Jahr 2021 sagte die Ebikoner Stimmbevölkerung am 7. März 2021 Ja zu einer Steuerfusserhöhung von 0.1 Einheiten. Zur Finanzierung des grossen Investitionsbedarfs ist eine weitere Steuerfusserhöhung ab 2023 vorgesehen. Troesch weist darauf hin, dass ohne eine weitere Steuerfusserhöhung ab 2023 ein chronisches Defizit von zirka 2 Millionen Franken drohe, was ab dem Jahr 2025 zu einem Bilanzfehlbetrag führen würde.
Leitsätze und Szenarien
Auf Basis von sechs Leitsätzen formulierte die Gemeinde die Finanzstrategie. Die Finanzstrategie soll den Finanzhaushalt mittel- bis langfristig im Gleichgewicht halten und eine generationengerechte Verteilung der Kosten und Nutzen erreichen.
Finanzielle Leitsätze
„Wenn wir die Zielgrössen aus den sechs finanzpolitischen Leitsätzen erreichen, stellen wir nicht nur den haushälterischen Umgang mit öffentlichen Mitteln sicher, sondern auch das Gleichgewicht zwischen Ausgaben und Einnahmen“, erklärt Troesch. Auch kann so gewährleistet werden, dass die Gemeinde trotz Verschuldung handlungsfähig bleibt.
Die sechs Leitsätze und deren Zielgrössen lauten wie folgt:
Optimierungen und Massnahmen
Für die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben setzt die Gemeinde die dafür notwendigen Ressourcen ein. Die Aufgabenerfüllung wird laufend optimiert und möglichst kosteneffizient erbracht. Neue Aufgaben werden nur erbracht, wenn ein positives Kosten/Nutzenverhältnis nachgewiesen wird. Dies gilt generell auch für das freiwillige Leistungsangebot der Gemeinde.
Dass die Optimierung der Aufwands- und Ertragspositionen von der Gemeinde als eine bestehende Daueraufgabe angesehen wird, zeigen die bereits umgesetzten und geprüften Massnahmen der letzten Jahre – und die Tatsache, dass die Gemeinde im Quervergleich eine unterdurchschnittliche Nettobelastung per Einwohner und Einwohnerin aufweist.
Einfluss auf die Finanzstrategie
Die Leitsätze haben einen unmittelbaren Einfluss auf die Finanzstrategie. Sie quantifizieren die Ziele der Finanzstrategie, erklärt Troesch: „Mit der Finanzstrategie soll das chronische Defizit bis Ende 2023 beseitigt werden. Die Nettoverschuldung pro Kopf darf den Wert von 7‘000 Franken nicht überschreiten und schliesslich gilt es einen Bilanzfehlbetrag zu vermeiden.“
Unterschiedliche Szenarien simuliert
Um die finanzielle Zukunft der Gemeinde Ebikon vorwegnehmen zu können, müssen diverse Annahmen getroffen werden. Dabei gibt es viele unsichere Faktoren, die heute kaum quantifiziert werden können. „Wird es einen Kostenanstieg im Sozial- und Gesundheitsbereich geben? Sind Mindereinnahmen bei den Steuern infolge der Covid-Pandemie zu erwarten? Um solche Unsicherheitsfaktoren adäquat berücksichtigen zu können, haben wir mit vier verschiedenen Szenarien gearbeitet“, erklärt Troesch.
Das Basisszenario bildet der Aufgaben- und Finanzplan vom Jahr 2021 inkl. Budget 2021 bis 2024. Dieses Szenario beinhaltet eine Steuerfusserhöhung ab dem Jahr 2023. Im Budget 2021 sind ein Kostenanstieg im Sozial- und Gesundheitsbereich und Mindereinnahmen bei den Steuern infolge der Corona-Krise enthalten. Im Basisszenario wird das chronische Defizit voraussichtlich im Jahr 2024 beseitigt sein.
Die Szenarien „Midi“ und Maxi“ gehen von einem positiveren Verlauf aus. Die Szenarien sehen tiefere Aufwände und höhere Einnahmen vor. Um die Ziele aus der Finanzstrategie erreichen zu können, bleibt eine Steuererhöhung per 2023 dennoch notwendig.
Auf die Steuererhöhung im 2023 kann erst mit Szenario vier verzichtet werden, welches ausgehend von den Szenarien „Midi“ und „Maxi“ zusätzlich eine Verschiebung der Investitionen im Umfang von 20 Mio. Franken vorsieht.
Massnahmen zur Umsetzung der Finanzstrategie
Die grösste Budgetposition, der Fiskalertrag, kann die Gemeinde kurzfristig nicht selber beeinflussen. Deshalb hat sie dafür zu sorgen, dass ein aktueller Veranlagungsstand erreicht wird. Der Sach- und übrige Betriebsaufwand für die kommenden Budgets und Finanzplanjahre haben sich im Rahmen des Budgets 2021 zu bewegen. Zudem soll der Personalaufwand ab 2022 um maximal 0.5% pro Jahr ansteigen.
Dank der systematischen Überwachung der Zielerreichung sollen Zielabweichungen frühzeitig erkannt und entsprechende Massnahmen eingeleitet werden: „Die Budgetierung und die Zwischenabschlüsse helfen uns, etwaige Abweichungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Massnahmen einleiten zu können“, sagt Troesch. Bei Zielabweichungen reichen die Massnahmen von der Priorisierung von Investitionen über den Leistungsabbau bis hin zu einer Steuererhöhung im nächstmöglichen Budget.
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