13. April 2022
Eine hängige Beschwerde gegen das Projekt Neubau Bushub in Ebikon wurde vom Kantonsgericht gutgeheissen. Somit ist die vom Regierungsrat Luzern genehmigte Projektbewilligung der Gemeinde Ebikon vom 19. April 2018 aufgehoben. Inhalt des Projekts ist der neue Bushub, der im Rahmen des Agglomerationsprogramms Luzern der 2. Generation angrenzend an den bestehenden Bahnhof entstehen soll. Am Projekt Neubau Bushub beteiligt sind die Gemeinde Ebikon, der Kanton Luzern und der Verkehrsverbund Luzern (VVL). Für die Planung und Realisierung des Projekts ist die Gemeinde Ebikon im Lead.
Gesamtbeurteilung als Chance
Die Beteiligten haben das mittlerweile in Rechtskraft getretene Urteil analysiert und leiten daraus ihr weiteres Vorgehen ab. Gemeinsam wurde vereinbart, das Gesamtprojekt neu zu beurteilen, anstatt bloss einzelne Sachverhaltsergänzungen vorzunehmen, wie sich das aus dem Kantonsgerichtsurteil ergeben würde. Denn die Projektanfänge reichen bis in das Jahr 2012 zurück, als eine erste Vorstudie erarbeitet wurde. Die Projektbeteiligten wollen die neue Gesamtbeurteilung als Chance wahrnehmen, um auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren und neue Erkenntnisse einfliessen zu lassen.
Gemäss Urteil des Kantonsgerichts sind im aktuell vorliegenden Projektbeschrieb Neubau Bushub Ebikon Sachlagen wie der Lärmschutznachweis nicht ausreichend dokumentiert. Gleichzeitig ist dem Urteil aber auch zu entnehmen, dass das öffentliche Interesse am Neubau Bushub ohne weiteres ausgewiesen ist. Denn eine Verkürzung der Reisedauer für Personen, die am Bahnhof Ebikon vom Bus auf die Bahn umsteigen, kann nur erreicht werden, wenn Busse in kurzer Distanz zu den Perrons halten.
Der Bushub Ebikon ist weiterhin ein zentrales Element, um die Gesamtmobilität im Gebiet LuzernOst nachhaltig sicherzustellen. Er soll Reisenden als zentrale Verkehrsdrehscheibe einfachsten und nahtlosen Zugang zum Bahn-, Bus-, Individual- und Fuss- und Veloverkehr an einem zentralen Punkt gewährleisten.