Regierung genehmigt BZR und Zonenplan

Der Luzerner Regierungsrat hat die Gesamtrevision der Ortsplanung von Ebikon ge-nehmigt. Eine Beschwerde betreffend Einzonung wird in einem separaten Entscheid behandelt.

27. September 2024

Die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Ebikon vom 18. Juni 2023 wurde im Grundsatz genehmigt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig, die Beschwerdefrist ist abzuwarten. Zur genehmigten Revision gehören der Zonenplan, der Teilzonenplan Gewässerraum und insbesondere das neue Bau- und Zonenreglement (BZR). Das BZR regelt, wo, was gebaut werden darf und wo nicht, damit Natur- und Kulturlandschaften erhalten bleiben. Prognosen zeigen, dass die Bevölkerung von Ebikon in den nächsten Jahren wachsen wird. Das neue BZR gibt der Gemeinde die nötigen raumplanerischen Instrumente, um dieses Wachstum nachhaltig und angemessen zu bewältigen.

Mehr Möglichkeiten in Bauzonen

Mit dem BZR wird die bisherige Regelung zur Anzahl der Stockwerke (Geschossigkeit) aufgehoben. Neu wird die Grösse eines Gebäudes anhand der Gesamt- und Fassadenhöhe bestimmt. Zudem ändert sich die Berechnungsgrundlage für die Nutzungsdichte eines Grundstücks: Die Ausnützungsziffer (AZ) wird durch die Überbauungsziffer (ÜZ) ersetzt, die auf vielen Grundstücken in Bauzonen mehr Möglichkeiten zulässt.

«Künftig ist eine bessere Nutzung der bereits vorhandenen Siedlungsfläche möglich», sagt Hans Peter Bienz, Gemeinderat Planung & Bau. Anstatt nach aussen zu wachsen, sollen Bauzonen und -lücken durch Aufstockungen sowie An- und Neubauten sinnvoller genutzt werden. Bienz betont, «dass der Gemeinderat einen positiven Entwicklungsschub und eine erhöhte Attraktivität für Ebikon erwartet.» Er erklärt: «In Ebikon gibt es viele ältere Liegenschaften, die dank den neuen Möglichkeiten in den kommenden Jahren saniert werden dürften. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer haben bereits entsprechende Projekte vorbereitet.»

Beschwerde betreffend Einzonung

Die Luzerner Regierung erklärt, dass die Gesamtrevision der Ortsplanung weitgehend im Einklang mit übergeordneten Erlassen und der Richtplanung steht und deshalb genehmigt wird. Zwei Beschwerden zu einer Einzonung sind von der Genehmigung ausgenommen und werden separat behandelt. Die Gemeinde Ebikon äussert sich nicht zum laufenden Verfahren.

Rückblick: Am 18. Juni 2023 stimmten 60,9 Prozent der Stimmberechtigten in Ebikon für die Gesamtrevision der Ortsplanung. Der Planungsprozess für die Revision begann jedoch bereits Ende 2010 mit dem Beschluss zur «Strategie der räumlichen Entwicklung Ebikon Q+» und der anschliessenden Überführung in die sogenannte grundeigentümerverbindliche Nutzungsplanung. In den mehrjährigen Ausarbeitungsprozess waren die damalige Planungs-, Umwelt- und Energiekommission, die Fachkommission Ortsentwicklung sowie die Bevölkerung eingebunden. Hans Peter Bienz bedankt sich im Namen der Gemeindeverwaltung und des Gemeinderats bei allen Beteiligten für ihre Arbeit.