Revision der Ortsplanung Ebikon – Schritt in die Zukunft

Die aktuell gültige Ortsplanung Ebikon aus dem Jahr 1995 bedarf einer Gesamtrevision, um den geänderten Ansprüchen der kantonalen und eidgenössischen Gesetzesvorgaben gerecht zu werden. Der Gemeinderat hat den Zonenplan überarbeitet und das Bau- und Zonenreglement vereinfacht. Mit dieser Gesamtrevision stärkt er die Rechtssicherheit der Grundeigentümerinnen und –eigentümer. Und er legt damit die Leitplanken für die zukünftige Entwicklung von Ebikon fest. Am 15. November 2021 beginnt die öffentliche Auflage.

21. Oktober 2021

Das eidgenössische Raumplanungsgesetz sowie das kantonale Planungs- und Baugesetz fordern grundlegende Anpassungen in der heute gültigen Ortsplanung von Ebikon aus dem Jahre 1995. Die Gemeinde hat bis Ende 2023 Zeit, ihre Ortsplanung anzupassen.

Erfüllung nationaler und kantonaler Vorgaben

Der Gemeinderat hat die Gesamtrevision zum Anlass genommen, das Bau- und Zonenreglement zu vereinfachen. Basierend auf dem im Jahre 2015 verabschiedeten Masterplan hat er den Zonenplan und das Bau- und Zonenreglement überarbeitet und dabei alle angelaufenen Änderungen aus den nationalen und kantonalen Gesetzgebungen einfliessen lassen.

Bisherige Bauzonen besser nutzen

Der Zonenplan und das Bau- und Zonenreglement legt fest, wo, was, wie hoch gebaut wird und wo gar nicht. Sie bestimmen, wo wir in Zukunft wohnen, arbeiten, einkaufen oder unsere Freizeit verbringen. Ebikon strebt eine qualitative Verdichtung nach innen an, bei der die bisherige Lebensqualität in den Quartieren gewahrt bleibt. Nur wenige ausgewählte Gebiete werden eingezont. Vorab soll das Potenzial in den bisherigen Bauzonen besser genutzt werden. Entlang der Kantonsstrasse wird eine Zentrumszone geschaffen, in welcher höher gebaut werden darf, sofern strenge Qualitätsvorgaben erfüllt werden. Ausserhalb des Siedlungsgebiets soll die wertvolle Landschaft erhalten bleiben. Sie steht der Bevölkerung als Naherholungsgebiet zur schonungsvollen Benutzung zur Verfügung.

Informationsbroschüre zeigt wichtigste Änderungen im Überblick auf

Diese wesentlichsten Änderungen wurden in übersichtlicher und einfacher Form in einer Informationsbroschüre zusammengetragen. Sämtliche Grundstückeigentümerinnen und –eigentümer sowie alle Ebikoner Haushalte erhalten diese Informationsbroschüre Anfangs November 2021 per Post zugestellt. In einem dreidimensionalen Ortsplan sind die wichtigsten Änderungen wie die Zentrumszone, speziell bezeichnete Gebäude oder die Zone für hohe Häuser und Hochhäuser eingezeichnet. Zudem werden die acht Gebiete, welche die wesentlichsten Anpassungen erfahren, beschrieben.

Revision Ortsplanung Ebikon: Die wichtigsten Änderungen im Überblick: 1 Wydenhof, 2 Weichle und Feldmatt, 3 Obfildern, 4 Stuben, 5 Herreweg, 6 Baumschule Dové, 7 Oberschachen, 8 Hünenberg

Unter ebikon.ch/ortsplanung sind ausserdem die detaillierten und vollständigen Unterlagen einsehbar. Dazu gehören das Bau- und Zonenreglement vom 9. September 2021 sowie der Zonenplan vom 9. September 2021.


Öffentliche Auflage

Die revidierte Ortsplanung Ebikon ist das Ergebnis einer langfristigen und sorgfältigen Planung, bei welcher die politischen Parteien, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie die interessierte Öffentlichkeit mitwirkten und regelmässig abgeholt wurden. Die Bevölkerung von Ebikon konnte sich in diesem Prozess in zwei Mitwirkungsverfahren sowie an einer öffentlichen Informationsveranstaltung zum Thema äussern. Die Planungs-, Umwelt- und Energiekommission (PUEK) wurde regelmässig über den Stand der Arbeiten informiert.

Anlässlich der öffentlichen Orientierungsversammlung vom 8. November 2021 informiert der Gemeinderat unter anderem auch über die Revision der Ortsplanung Ebikon. Am 15. November 2021 startet die öffentliche Auflage. Diese dauert bis am 14. Dezember 2021. Allfällige Einspracheverhandlungen folgen ab Januar 2022. Je nach Verhandlungsverlauf wird das Stimmvolk im Jahr 2022 oder 2023 über die Revision der Ortsplanung abstimmen.