18. November 2022
Wegen Einsprachen, die im Rahmen der ersten öffentlichen Auflage zur Revision Ortsplanung Ebikon eingegangen sind, beschloss der Gemeinderat einzelne Änderungen im Zonenplan, im Teilzonenplan Gewässerraum sowie im Bau- und Zonenreglement.
Diese Änderungen im Zonenplan, im Teilzonenplan Gewässerraum sowie im Bau- und Zonenreglement liegen gestützt auf die §§ 6 und 61 Planungs- und Baugesetz während 30 Tagen auf.
Auflage vom: 22. November bis 21. Dezember 2022
Die Änderungen sind im Gemeindehaus Ebikon, Riedmattstrasse 14, einsehbar sowie online unter www.ebikon.ch. Einsprachen können an die Gemeinde Ebikon, Planung & Bau, «Revision Ortsplanung», Riedmattstrasse 14, 6031 Ebikon, eingereicht werden.
Gemäss § 85 Planungs- und Baugesetz gelten neue Nutzungspläne und neue Bau- und Nutzungsvorschriften ab dem Zeitpunkt der öffentlichen Auflage als Planungszone.