Personen, die ihren Wohnsitz nicht in Ebikon haben, sind beschränkt steuerpflichtig, wenn sie Grundeigentum in Ebikon besitzen.
Eine beschränkte Steuerpflicht in der Gemeinde Ebikon besteht bei jenen Personen, welche in Ebikon Grundeigentum oder eine Betriebsstätte besitzen, ihren Wohnsitz jedoch nicht in Ebikon haben.