Ausländische Staatsangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen das Gesuch um Erteilung des Schweizer Bürgerrechts stellen.
Ausländische Staatsangehörige, welche die Niederlassungsbewilligung C besitzen, seit mindestens 10 Jahre in der Schweiz wohnen und seit mindestens 3 Jahren in Ebikon angemeldet sind, können das Gesuch um Erteilung des Schweizer Bürgerrechts stellen. Die Gesuchsunterlagen können Sie telefonisch oder persönlich am Schalter anfordern. Die wichtigsten Informationen finden Sie im nachfolgend verlinkten Informationsblatt:
Informationen zum Einbürgerungsverfahren
Folgend finden Sie Listen der Personen, die im 2024 das Ebikoner-, Luzerner und Schweizerbürgerrecht erhalten haben: