Die Gemeinde Ebikon hat für die finanzielle Unterstützung im Pflegeheim eine Richtline betreffend der Unterstützung in Pflegeheimen (Ausnahmebewilligung EL-Heimtaxe) erlassen.
Für Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Gesellschaft und Soziales.
Für Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Gesellschaft und Soziales.