Unterhaltsberechtigte Kinder und Ehegatten haben Anspruch auf Alimentenhilfe, wenn die Alimentenschuldner ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nur teilweise, bzw. nicht rechtzeitig nachkommen.
Die Alimentenfachstelle klärt ab, ob Anspruch auf die Bevorschussung der Kinderalimente besteht und/oder ob Unterstützung beim Inkasso der ausstehenden Forderungen geleistet werden kann.