Richtplan Fusswege Ebikon

Fusswege verbinden innerhalb der Quartiere und vernetzen diese untereinander. Die Gemeinde Ebikon hat den neuen Richtplan Fusswege Ende 2023 zur Genehmigung beim Regierungsrat des Kantons Luzern eingereicht.

Der Richtplan Fusswege dient als behördenverbindliches Instrument für die Umsetzung eines attraktiven öffentlichen Fusswegnetzes. Der veraltete Verkehrsrichtplan von 1984 wurde vom Gemeinderat aufgehoben

Aktueller Verfahrensstand
Der Richtplan Fusswege wurde durch den Kanton vorgeprüft und durch die Gemeinde öffentlich aufgelegt. Basierend auf den Rückmeldungen, die bei der Gemeinde eingingen, wurden einige Anpassungen am Richtplan vorgenommen. Der Gemeinderat verabschiedete den Richtplan Fusswege am 21. September 2023 zur Eingabe an den Regierungsrat.

Zur Genehmigung eingereichter Richtplan und dazugehöriger Planungsbericht:
Richtplan Fusswege 21.09.2023
Planungsbericht Richtplan Fusswege 21.11.2023