Zonenplan, Bau- und Zonenreglement und Teilzonenplan Gewässerraum rechtskräftig, soweit sie nicht mit Verwaltungsgerichts-beschwerde angefochten wurden
Die Stimmbevölkerung von Ebikon hat die Gesamtrevision der Ortsplanung am 18. Juni 2023 gutgeheissen. Anschliessend hat der Luzerner Regierungsrat am 24 September 2024 die Gesamtrevision genehmigt (Entscheid Nr. 1037), dies mit Anordnungen und/ oder Korrekturen. Ausgenommen vom Regierungsentscheid ist die Zonierung des Grundstückes Nr. 135 Hüneberg.
Gegen den Entscheid des Regierungsrates sind 3 Verwaltungsgerichtsbeschwerden beim Kantonsgericht eingereicht worden. Gemäss § 64 Abs. 4 Planungs- und Baugesetz treten der Zonenplan, das Bau- und Zonenreglement sowie der Teilzonenplan Gewässerraum mit Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft, soweit sie nach § 64 Abs. 3 Planungs- und Baugesetz nicht mit Verwaltungsgerichtsbeschwerden angefochten wurden.
Die mit Verwaltungsgerichtsbeschwerden angefochtenen Teilbereiche sind im Zonenplan, im Bau- und Zonenreglement entsprechend bezeichnet.
Genehmigte Unterlagen Ortsplanungsrevision:
- Zonenplan, vom 24. September 2024 (Stand 18. Juni 2023)
- Bau- und Zonenreglement, vom 24. September 2024 (Stand 18. Juni 2023)
- Teilzonenplan Gewässerraum, vom 24. September 2024 (Stand 18. Juni 2023)
- Raumplanungsbericht nach Art. 47 RPV, vom 24. September 2024
Orientierender Planungsbericht:
Der Planungsbericht hat informativen Charakter und beschreibt das Ziel sowie die Inhalte der Planung. Zusätzlich zeigt der Planungsbericht gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung auf, inwiefern übergeordneten Interessen Rechnung getragen wird.