Ortsplanungsrevision

Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Ebikon.

Revision Ortsplanung, Urnenabstimmung

Am Sonntag, 18. Juni 2023, stimmten die Äbikerinnen und Äbiker über die Gesamtrevision der Ortsplanung ab. Nachfolgend sind die die Unterlagen zur Urnenabstimmung einsehbar.

Gemäss § 85 Planungs- und Baugesetz gelten neue Nutzungspläne und neue Bau- und Nutzungsvorschriften ab dem Zeitpunkt der öffentlichen Auflage als Planungszone. Nach Annahme der Ortsplanungsrevision an der Volksabstimmung, muss diese noch durch den Regierungsrat des Kantons Luzern genehmigt werden. Mit der Genehmigung treten das neue Bau- und Zonenreglement sowie der Zonenplan und der Teilzonenplan Gewässer definitiv in Kraft.

Über folgende Unterlagen stimmten die Stimmberechtigten der Gemeinde Ebikon ab:

Orientierender Planungsbericht:

Der Planungsbericht hat informativen Charakter und beschreibt das Ziel sowie die Inhalte der Planung. Zusätzlich zeigt der Planungsbericht - gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung - auf, inwiefern übergeordneten Interessen Rechnung getragen wird.

Unterlagen 2. öffentliche Auflage

Vom 22. November bis 21. Dezember 2022 erfolgte eine 2. öffentliche Auflage. Diese ist rechtlich abgeschlossen. Nachfolgend sind die damals öffentlich aufgelegten Unterlagen einsehbar.