Prozess

Die Zentrumsplanung ist aufgeteilt in drei Phasen.


Anmerkung: Bei den Zeiträumen für die einzelnen Phasen handelt es sich um ungefähre Angaben. Je nach Entwicklung der Zentrumsplanung können einzelne Phasen mehr oder weniger Zeit in Anspruch nehmen.

Phase 1 - Fundamente bilden

Zeitraum: 4. Quartal 2022
In der 1. Phase ging es darum, unter allen Beteiligten eine gemeinsame Haltung zum Prozess zu schaffen und die Rahmenbedingungen zu klären. Dazu wurde der Prozessablauf konkretisiert, wichtige Meilensteine festgehalten und es wurde definiert wer, wann und wie mitwirken kann. Die Begleitgruppe und die Projektsteuerung wirkten dabei mit. Über Medienmitteilungen und die Gemeindewebseite wurde die Bevölkerung über die bevorstehende Zentrumsentwicklung informiert.

Phase 2 - Zentrum verstehen

Zeitraum: 1. & 2. Quartal 2023
In dieser Phase stand die aktive Beteiligung aller Interessierten im Fokus. In der 2. Phase wurden zunächst mit zentralen Schlüsselstakeholdern «Zentrumsgespräche» geführt, um erste Erkenntnisse/Thesen über das Zentrum zu sammeln. Ausserdem wurden erste räumliche Analysen durchgeführt. Anschliessend erhielten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie die Bevölkerung die Möglichkeit, in einer Onlinebefragung anzugeben, was am heutigen Zentrum (nicht) funktioniert, wo Potenziale liegen und welche Anforderungen an die Zukunft des Zentrums gestellt werden. Die Begleitgruppe gab vor dem Lancieren der Befragung Rückmeldungen dazu.

Phase 3.1 "LeiStbild" - Handlungsfelder benennen

Zeitraum: 2. & 3. Quartal 2024
In der 3. Phase werden die unterschiedlichen Anforderungen an das Zentrum, die in den Umfragen ermittelt wurden, in ein sogenanntes «LeiStbild» übersetzt, das definiert, was das Zentrum in Zukunft für die unterschiedlichen Anspruchsgruppen zu leisten hat. Es nimmt die unterschiedlichen Perspektiven auf und gibt Aufschluss über die relevanten Kernthemen und Handlungsfelder. Die Handlungsfelder werden im Rahmen von Impulsorten genauer verortet und beschrieben. Die Projektsteuerung definiert, auf Basis der Resultate der vorhergehenden Phasen, welche Impulsorte im weiteren Prozess vertieft werden sollen.

Phase 3.2 "LeiStbild" - Definieren von Massnahmen

Zeitraum: ca 3. & 4. Quartal 2024
Basierend auf den Handlungsfeldern werden konkrete Massnahmen und Verantwortlichkeiten je nach Impulsort für nachfolgende Umsetzungsprojekte definiert. Der Echoraum, die Begleitgruppe, sowie die Projektsteuerung setzen sich mit dem LeiStbild auseinander und nehmen dazu Stellung. Nach einer Überarbeitung des LeiStbilds erhalten anschliessend die Bevölkerung sowie die Grundeigentümerschaften im Rahmen von Dialogveranstaltungen die Möglichkeit, das LeiStbild und die darin beschriebenen Massnahmen zu kommentieren und zu bewerten. Dies geschieht in einem spielerisch-partizipativen Workshop.

Phase 3.3 "LeiStbild" - Vertiefung Impulsorte

Zeitraum: ca. 1. & 2. Quartal 2025
In der Phase 3.3 sollen die drei Handlungsfelder «Nachfolgenutzung Areal Löwen», «Attraktivierung Zentralstrasse» und «Aufwertung Gemeindehausplatz» vertieft ausgearbeitet werden. Die Umfragen und Gespräche aus der Phase 2 (Stakeholdergespräche, Grundeigentümerbefragung und Bevölkerungsbefragung) hoben diese drei Themen in punkto Notwendigkeit, Wichtigkeit und Machbarkeit besonders hervor. Die für die Umsetzung der Massnahmen relevanten Grundeigentümerschaften werden in dieser Phase als Partnerinnen und Partner in den Prozess involviert.

Prozessänderung

Gemäss ursprünglichem Vorgehenskonzept bestand der Zentrumsplanungsprozess aus den Phase 1 – 5. Neu präsentiert sich der Prozess mit den Phasen 1 – 3.1, 3.2 & 3.3. Unter Berücksichtigung der Resultate aus der Bevölkerungsbefragung wurden die Phasen 4 und 5 in die Phase 3 integriert. Das in der vorigen Phase 5 geplante Zielbild wird als Teil des «LeiStbilds» erarbeitet. Um schneller in die Umsetzung zu kommen, werden die drei Impulsorte «Nachfolgenutzung Löwen», «Attraktivierung Zentralstrasse» und «Gemeindehausplatz» dafür stärker vertieft. Aufgrund des budgetlosen Zustands der Gemeinde Ebikon mussten wichtige Sitzungen der unterschiedlichen Gremien zur Beratung des Entwurfs zum «LeiStbild» vertagt werden. Sobald ein rechtskräftiges Budget vorliegt, werden diese Sitzungen stattfinden. Dadurch entsteht im Prozessverlauf ein Zeitverlust von einigen Monaten.