Anmerkung: Bei den Zeiträumen für die einzelnen Phasen handelt es sich um ungefähre Angaben. Je nach Entwicklung der Zentrumsplanung können einzelne Phasen mehr oder weniger Zeit in Anspruch nehmen.
Phase 1 - Fundamente bilden
Zeitraum: 4. Quartal 2022
In der 1. Phase ging es darum, unter allen Beteiligten eine gemeinsame Haltung zum Prozess zu schaffen und die Rahmenbedingungen zu klären. Dazu wurde der Prozessablauf konkretisiert, wichtige Meilensteine festgehalten und es wurde definiert wer, wann und wie mitwirken kann. Die Begleitgruppe und die Projektsteuerung wirkten dabei mit. Über Medienmitteilungen und die Gemeindewebseite wurde die Bevölkerung über die bevorstehende Zentrumsentwicklung informiert.
Phase 2 - Zentrum verstehen
Zeitraum: 1. & 2. Quartal 2023
In dieser Phase stand die aktive Beteiligung aller Interessierten im Fokus. In der 2. Phase wurden zunächst mit zentralen Schlüsselstakeholdern «Zentrumsgespräche» geführt, um erste Erkenntnisse/Thesen über das Zentrum zu sammeln. Ausserdem wurden erste räumliche Analysen durchgeführt. Anschliessend erhielten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie die Bevölkerung die Möglichkeit, in einer Onlinebefragung anzugeben, was am heutigen Zentrum (nicht) funktioniert, wo Potenziale liegen und welche Anforderungen an die Zukunft des Zentrums gestellt werden. Die Begleitgruppe gab vor dem Lancieren der Befragung Rückmeldungen dazu.
Phase 3.1 "LeiStbild" - Handlungsfelder benennen
Zeitraum: 2. & 3. Quartal 2024
In der
3. Phase werden die unterschiedlichen Anforderungen an das Zentrum, die in den
Umfragen ermittelt wurden, in ein sogenanntes «LeiStbild» übersetzt, das
definiert, was das Zentrum in Zukunft für die unterschiedlichen
Anspruchsgruppen zu leisten hat. Es nimmt die unterschiedlichen Perspektiven
auf und gibt Aufschluss über die relevanten Kernthemen und Handlungsfelder. Die Handlungsfelder werden im Rahmen von Impulsorten genauer verortet und beschrieben.
Die Projektsteuerung definiert, auf Basis der Resultate der vorhergehenden
Phasen, welche Impulsorte im weiteren Prozess vertieft werden sollen.
Phase 3.2 "LeiStbild" - Definieren von Massnahmen
Zeitraum: ca 3. & 4. Quartal 2024
Basierend
auf den Handlungsfeldern werden konkrete Massnahmen und Verantwortlichkeiten je
nach Impulsort für nachfolgende Umsetzungsprojekte definiert. Der Echoraum,
die Begleitgruppe, sowie die Projektsteuerung setzen sich mit dem LeiStbild
auseinander und nehmen dazu Stellung. Nach einer Überarbeitung des LeiStbilds
erhalten anschliessend die Bevölkerung sowie die Grundeigentümerschaften im
Rahmen von Dialogveranstaltungen die Möglichkeit, das LeiStbild und die darin
beschriebenen Massnahmen zu kommentieren und zu bewerten. Dies geschieht in
einem spielerisch-partizipativen Workshop.
Phase 3.3 "LeiStbild" - Vertiefung Impulsorte
Zeitraum: ca. 1. & 2. Quartal 2025
In der
Phase 3.3 sollen die drei Handlungsfelder «Nachfolgenutzung Areal Löwen»,
«Attraktivierung Zentralstrasse» und «Aufwertung Gemeindehausplatz» vertieft ausgearbeitet
werden. Die Umfragen und Gespräche aus der Phase 2 (Stakeholdergespräche,
Grundeigentümerbefragung und Bevölkerungsbefragung) hoben diese drei Themen
in punkto Notwendigkeit, Wichtigkeit und Machbarkeit besonders hervor. Die für
die Umsetzung der Massnahmen relevanten Grundeigentümerschaften werden in
dieser Phase als Partnerinnen und Partner in den Prozess involviert.
Prozessänderung
Gemäss
ursprünglichem Vorgehenskonzept bestand der Zentrumsplanungsprozess aus den
Phase 1 – 5. Neu präsentiert sich der Prozess mit den Phasen 1 – 3.1, 3.2 &
3.3. Unter Berücksichtigung der Resultate aus der Bevölkerungsbefragung wurden
die Phasen 4 und 5 in die Phase 3 integriert. Das in der vorigen Phase 5
geplante Zielbild wird als Teil des «LeiStbilds» erarbeitet. Um
schneller in die Umsetzung zu kommen, werden die drei Impulsorte «Nachfolgenutzung Löwen», «Attraktivierung Zentralstrasse» und
«Gemeindehausplatz» dafür stärker vertieft. Aufgrund
des budgetlosen Zustands der Gemeinde Ebikon mussten wichtige Sitzungen der
unterschiedlichen Gremien zur Beratung des Entwurfs zum «LeiStbild» vertagt
werden. Sobald ein rechtskräftiges Budget vorliegt, werden diese Sitzungen stattfinden.
Dadurch entsteht im Prozessverlauf ein Zeitverlust von einigen Monaten.