Das Petitionsrecht ist das Recht, schriftlich ein Anliegen an eine zuständige Behörde zu richten. Die Petition kann als Bitte, als Forderung oder als einfache Anregung formuliert werden.
Gemäss Artikel 12 der Gemeindeordnung Ebikon gelten für die kommunalen Petitionen folgende Vorschriften:
- Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Gemeinde ist berechtigt, beim Gemeinderat Wünsche, Anliegen oder Beanstandungen als Petition schriftlich vorzubringen.
- Petitionen werden von der zuständigen Behörde innert sechs Monaten beantwortet.